Bitte lesen Sie sich die Teilnahmebedingungen sorgfältig durch.

Im Folgenden finden Sie die Teilnahmebedingungen des Kinderzeltlagers “Leinegg” der katholischen Pfarrgemeinde St. Josef Rheinfelden (D) (im Folgenden: “Leinegg” oder “wir”).

Anmeldung und Teilnehmerbeitrag:

Anmeldungen erfolgen ausschließlich über das Onlineformular. Die Anmeldungen werden nach ihrem zeitlichen Eingang berücksichtigt.

Sobald Sie Ihr Kind über unser Online-Formular angemeldet und die unverbindliche Anmeldebestätigung erhalten haben, ist der Platz für Ihr Kind bis zum Anmeldeschluss reserviert. Erst wenn der gesamte Teilnahmebeitrag in Höhe von 140 € entrichtet wurde, bekommen Sie eine verbindliche Anmeldebestätigung. Dann ist die Anmeldung Ihres Kindes gültig. Wird der Beitrag nicht bis zum Anmeldeschluss überwiesen, verfällt die Reservierung und der Platz Ihres Kindes kann neu vergeben werden.

Bei eventueller Abmeldung bis zum Anmeldeschluss werden Organisationskosten von 25,-€ fällig. Bereits überwiesene Teilnahmebeiträge werden abzüglich der Organisationkosten zurückerstattet. Bei späterer Abmeldung, oder wenn Ihr Kind aus jeglichen Gründen früher vom Lager abreisen muss, kann die Teilnahmegebühr nicht mehr erstattet werden, mit Ausnahme einer Verpflegungspauschale. Diese beträgt pro Tag und Kind 4,- €. Bei einer Abreise fünf Tage vor Ende des Lagers werden somit beispielsweise fünf mal 4,- €, d.h. 20,- € erstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Für den Fall, dass das Lager lediglich unter bestimmten Auflagen stattfinden darf (z.B. begrenzte Teilnehmer*innenanzahl), behalten wir uns vor, die Lagergröße entsprechend anzupassen. In diesem Fall werden die Anmeldungen nach dem Eingangsdatum berücksichtigt. Wenn wir Ihr Kind aufgrund einer solchen Auflage vom Lager ausschließen müssen, erhalten Sie den Teilnahmebeitrag abzüglich 25,- € Organisationskosten zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.

Absage und Rücktritt:

Wird die Mindestanzahl von 15 Teilnehmenden nicht erreicht, kann das Zeltlager bis zu zwei Wochen nach dem Anmeldeschluss abgesagt werden. Die bis dahin gezahlten Beträge erhalten Sie dann in voller Höhe zurück. Weitere Ansprüche entstehen nicht.
Wird die Freizeit nach Anreise der Teilnehmenden infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer außergewöhnlicher Umstände durch höhere Gewalt (z.B. gefährdet oder beeinträchtigt, so sind sowohl die “Leinegg”, als auch die Erziehungsberechtigten der Teilnehmenden dazu berechtigt, den Vertrag zu kündigen. Die “Leinegg” behält in diesem Fall ihren Anspruch auf Organisationskosten in Höhe von 25,- € und übernimmt keine Haftung, falls Ihr Kind kurzfristig eine anderweitige Ferienbetreuung benötigt. Tritt die höhere Gewalt erst im Verlauf des Lagers auf, hat die “Leinegg” Anspruch auf den Teilnahmebeitrag in voller Höhe.

Wir sind gezwungen, uns an die jeweils aktuell geltende Corona-VO des Landes Wir sind gezwungen, uns an die jeweils aktuell geltende Corona-VO des Landes Baden-Württemberg zu halten. Dies kann gegebenenfalls auch Einschränkungen in den Lagerabläufen beinhalten. Wir behalten uns vor, unsere Teilnahmebedingungen an die aktuelle Lage des Infektionsgeschehens anzupassen. Sollten Sie mit den aktualisierten Teilnehmerbedingungen anschließend nicht einverstanden sein, haben Sie ein Rücktrittsrecht und erhalten den Teilnehmerbeitrag abzüglich 25,- € Organisationskosten zurück.

Krankheits- und Unfälle:

Mit Bestätigung der Teilnahmebedingungen stimmen Sie zu, dass wir im Falle von kleineren Verletzungen Ihres Kindes Pflaster und Mullbinden, wie auch Fenistil, Bepanthen, Arnikasalbe und Desinfektionsspray verwenden dürfen. Es ist uns nicht erlaubt, medizinische Diagnosen zu treffen. Sie erklären sich damit einverstanden, dass wir Zecken bei Ihrem Kind fachgerecht entfernen und die Stelle desinfizieren dürfen. Sollte eine weitere Behandlung nötig sein, werden wir Sie selbstverständlich umgehend informieren.

Falls ihr Kind gegen eine dieser Salben oder Ähnliches allergisch reagiert, machen Sie dies bitte bei den Merkmalen während der Online-Anmeldung kenntlich oder schicken Sie nachträglich eine Mail an uns.

Sollte bei Ihrem Kind mit dem Auftreten von bestimmten Krankheiten (z.B. Übelkeit, Kopfschmerzen, Durchfall) zu rechnen sein, geben Sie ihm die benötigten Medikamente bitte mit und weisen Sie es genau an, wie diese gelagert werden müssen sowie wann und wie diese anzuwenden sind. Wenn Sie eine Medikamentengabe durch uns wünschen, bitten wir um eine ausdrückliche schriftliche Beauftragung inklusive genauen Angaben zur Dosierung.

Für notwendige Arztbesuche werden wir Ihnen vor dem Lager ein Einwilligungsformular zur Verfügung stellen.

Sie erklären sich damit einverstanden, unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, sollte Ihr Kind oder Familienangehörige in den letzten zwei Wochen vor Lagerbeginn an einer ansteckenden Krankheit erkrankt oder von Läusen befallen sein. Eine zu Lagerbeginn vorliegende, ansteckende Erkrankung schließt die Teilnahme Ihres Kindes an unseren Lagern aus. Falls ihr Kind auf der Leinegg Erkrankungssymptome zeigt, informieren wir Sie umgehend. Sie erklären sich in diesem Fall – insbesondere bei Vorliegen von Symptomen, die auf eine Infektion mit dem Virus Covid-19 hindeuten – damit einverstanden, Ihr Kind unverzüglich abzuholen.

Ihr Kind ist während der Freizeit nicht über das Lager unfall-, haftpflicht- und krankenversichert.

Programm und Aufsichtspflicht:

Wir versuchen unsere Programmpunkte so abwechslungsreich wie möglich zu gestalten. Unser Zeltlager bietet die Chance, das Leben Anderer zu teilen und zu einer Gemeinschaft zusammenzuwachsen. Deshalb setzen wir eine verbindliche Teilnahme an unserem Programm voraus.

Der/die Teilnehmende verpflichtet sich, den Anweisungen der verantwortlichen Betreuenden nachzukommen, die zum ordnungsgemäßen Ablauf der Freizeit dienen. Sollte Ihr Kind wiederholt dagegen verstoßen und kommt es trotz Aussprache nicht zu einer gütlichen Lösung, so ist die Lagerleitung berechtigt, nach Benachrichtigung des/der Erziehungsberechtigten, auf dessen/deren Kosten die vorzeitige Heimreise Ihres Kindes zu veranlassen.

Sie erklären sich damit einverstanden, dass Ihr Kind den Zeltplatz verlässt, um sich mit anderen Kindern am Bach und an der “Ruine” aufzuhalten. Diese Orte befinden sich innerhalb der Lagergrenzen, sodass Betreuende immer in der Nähe sind.

Ebenso willigen Sie ein, dass Ihr Kind im Rahmen eines Spiels in einem abgesprochenen Bereich ohne direkte Begleitung von Betreuenden den Lagerplatz verlassen darf. Die Einhaltung dieser Grenzen wird nicht durch Betreuende überwacht. Die Teilnehmenden verbringen eine Nacht ohne permanente Aufsicht von Betreuenden außerhalb der Lagergrenzen.

Sonstige Bedingungen:

Bitte beachten Sie des Weiteren, dass keine bettnässenden Kinder teilnehmen können.

Wir bitten darum, während der Freizeit Besuche von Eltern, Verwandten und Freunden zu unterlassen, da dies nach unseren Erfahrungen die Lagergemeinschaft zu sehr auseinander reißt. Mit der Anmeldung erteilen Sie außerdem die Einwilligung, in unregelmäßigen Abständen einen Newsletter an Ihre angegebene Mailadresse zu erhalten. Sie können sich jederzeit wieder von diesem abmelden.